Geschäftsordnung
Geschäftsordnung für den AEH-Förderkreis
des Evangelischen Frauenbundes, Landesverband Bayern e.V.
§ 1 Name und Sitz
Die Gruppierung führt den Namen:
"Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Haushaltsführungskräfte des Deutschen Evangelischen Frauenbundes e.V., Förderkreis in Bayern."
Sitz ist die Geschäftsstelle des DEF-Landesverbandes
§ 2 Ziele und Aufgaben
Aufgaben des AEH-Förderkreises sind:
Wahrnehmung und Vertretung der Belange evangelischer Frauen in Fragen des privaten Haushalts und die Bewußtmachung seiner wirtschafts- und gesellschaftlichen Bedeutung in christlicher Verantwortung.
Mitarbeit im Berufsbildungsausschuss für Hauswirtschaft, in Prüfungsausschüssen, im Bayerischen Landesausschuss für Hauswirtschft e.V., in der Verbraucherzentrale Bayern, in der Evangelischen Frauenarbeit in Bayern.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied der AEH sind alle Frauen, die evangelischen Frauenverbänden angehören. Die Mitgliedschaft im AEH-Förderkreis legt die Mitgliederversammlung des AEH-Förderkreises fest. DEF-Mitglieder zahlen einen verminderten Beitrag, der ebenfalls von der Mitgliederversammmlung des AEH-Förderkreises festgesetzt wird.
§ 4 Finanzmittel
Die finanziellen Angelegenheiten des AEH-Förderkreises werden durch die Geschäftsstelle des DEF-Landesverbandes Bayern wahrgenommen.
§ 5 Organe des AEH-Förderkreises
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- der Vorstandsrat
§ 6 Mitgliederversammlung
Einmal jährlich beruft der Vorstand eine Mitgliederversammlung ein. Diese nimmt den Jahresbericht entgegen, beschließt über die Festlegung der Schwerpunkte der Arbeit, die Entlastung des Vorstands und die Höhe des Mitgliedsbeitrages.
§ 7 Vorstand
Der Vorstand besteht aus der
- 1. Vorsitzenden
- 2 stellvertretenden Vorsitzenden
- 2 Schriftführerinnen
- 3 Beisitzerinnen
- 1. und 2. Vorsitzenden des DEF-Landesverbandes Kraft Ihres Amtes
Gewählt wird für die Dauer von vier Jahren. Wiederwahl ist möglich. Die Geschäftsführerin des Landesverbandes nimmt an den Sitzungen teil, sie hat kein Stimmrecht.
§ 8 Vorstandsrat
Der Vorstandsrat besteht aus drei Frauen, die vom Vorstand berufen werden und 1 mal pro Jahr zur Sitzung eingeladen werden.


